01-09-2022, 09:53 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-03-2023, 08:45 PM von Strudelnudel.)
Neutrale Fraktionen
§0 Vorwort zur Regelung für den Arbeitswechsel bei neutralen Fraktionen
Grundsätzlich gilt eine amtliche Kündigungsbearbeitungszeit für jede neutrale Fraktion von 7 Tagen. Diese beginnt nach Beendigung der Arbeit und vorgenommener Freistellung (Entlassung aus dem Job). Bei staatlichen Einrichtungen können diese 7 Tage durch ein Empfehlungsschreiben durch die Leitung der jeweiligen Fraktion verkürzt werden.
1. ADAC
§1.1 Allgemein
Neutrale Fraktionen haben keine maximale Anzahl an Spielern, die an einer aktiven oder passiven RP Situation teilnehmen dürfen.
Ein Mitarbeiter darf nicht das Tuning/Reparieren aufgrund eines persönlichen Disput verweigern.
Das offene Tragen von Waffen/Maskierung o.Ä. kann vom ADAC mit einem 24h Hausverbot bestraft werden.
§1.2 Unantastbarkeit
Solang ein Mitarbeiter IM DIENST ist, darf dieser nicht vorsätzlich angegriffen, verletzt oder entführt werden.
Sollte ein Mitarbeiter IM DIENST aber eine Behandlung verweigern oder Aggressionen gegenüber andere Spieler ausweisen (auch verbal), verfällt die Unantastbarkeit.
§1.3 Ausnutzen der Unantastbarkeit
Das Ausnutzen der eigenen Unantastbarkeit, um einem oder mehreren anderen Spielern zu schaden, ist zu jedem Zeitpunkt verboten und führt in jedem Fall mindestens zu einem Ban.
2. DRK/ Medics o.ä
§2.1 Allgemein
Neutrale Fraktionen haben keine maximale Anzahl an Spielern, die an einer aktiven oder passiven RP Situation teilnehmen dürfen.
Ein Mitarbeiter darf nicht das Tuning/Reparieren aufgrund eines persönlichen Disput verweigern.
Das offene Tragen von Waffen/Maskierung o.Ä. kann vom DRK mit einem 24h Hausverbot bestraft werden.
§2.2 Unantastbarkeit
Solang ein Mitarbeiter IM DIENST ist, darf dieser nicht vorsätzlich angegriffen oder verletzt werden.
Sollte ein Mitarbeiter IM DIENST aber eine Behandlung verweigern oder Aggressionen gegenüber andere Spieler ausweisen (auch verbal), verfällt die Unantastbarkeit.
Das DRK (Medics) ist dauerhaft von dieser Regel betroffen. Dieses darf weder IM DIENST noch AUßERHALB DES DIENSTES bedroht oder erpresst werden.
Ist es nicht sofort ersichtlich, dass es sich um ein Medic handelt, so hat dieser dies am Anfang einer RP-Situation zu erwähnen und ggf. zu beweisen. Ohne diesen Hinweis wird die Immunität ebenfalls hinfällig.
§2.3 Ausnutzen der Unantastbarkeit
Das Ausnutzen der eigenen Unantastbarkeit, um einem oder mehreren anderen Spielern zu schaden, ist zu jedem Zeitpunkt verboten und führt in jedem Fall mindestens zu einem Ban.
3. Bundespolizei/ Bundesamt für Justiz o.ä
§3.1 Allgemein
Neutrale Fraktionen haben keine maximale Anzahl an Spielern, die an einer aktiven oder passiven RP Situation teilnehmen dürfen.
Ein Beamter darf nicht das Aufnehmen von Anzeigen aufgrund eines persönlichen Disput verweigern.
Das offene Tragen von Waffen/Maskierung o.Ä. kann und wird von der Polizei geahndet werden.
Außerdem darf die Polizei Spieler von Plätzen verweisen solang ein RP Grund vorliegt.
§3.2 Unantastbarkeit
Die Bundespolizei/Justiz ist von der Unantastbarkeit befreit (weiß gekleidete Beamte und das Copnet-System sind davon wiederum ausgenommen). Dennoch muss ein RP-Hintergrund vorliegen.
Weiß gekleidete Beamte oder die Leitungen der Justiz dürfen nicht vorsätzlich angegriffen oder verletzt werden.
Sollten weiß gekleidete Beamte oder die Leitungen der Justiz aber eine Behandlung verweigern (bspw. das Aufnehmen einer Anzeige) oder Aggressionen gegenüber andere Spieler ausweisen (auch verbal), verfällt die Unantastbarkeit.
§3.3 Ausnutzen der Unantastbarkeit
Das Ausnutzen der eigenen Unantastbarkeit, um andere Spielern zu schaden, ist zu jedem Zeitpunkt verboten und führt zu einem 14-tägigen Ban. Hierzu zählen keine Situationen, in denen ein Spieler einen Bad Cop spielt.
Es ist verboten absichtlich Spieler zu provozieren damit diese Aggressionen gegenüber der Bundespolizei o.Ä. tätigen.
Das grundlose provozieren / "baiten" der Polizei ist verboten.
4. Feuerwehr
§4.1 Allgemein
Neutrale Fraktionen haben keine maximale Anzahl an Spielern, die an einer aktiven oder passiven RP Situation teilnehmen dürfen.
Ein Mitarbeiter darf nicht die Behandlung aufgrund eines persönlichen Disput verweigern.
Das offene Tragen von Waffen/Maskierung o.Ä. kann von der Feuerwehr mit einem 24h Hausverbot bestraft werden.
§4.2 Unantastbarkeit
Solang ein Mitarbeiter IM DIENST ist, darf dieser nicht vorsätzlich angegriffen oder verletzt werden.
Sollte ein Mitarbeiter IM DIENST aber eine Behandlung verweigern oder Aggressionen gegenüber andere Spieler ausweisen (auch verbal), verfällt die Unantastbarkeit.
§4.3 Ausnutzen der Unantastbarkeit
Das Ausnutzen der eigenen Unantastbarkeit, um andere Spielern zu schaden, ist zu jedem Zeitpunkt verboten und führt zu einem 14-tägigen Ban.
5. Bad Fraktion
Erklärung
Straßengangs: Spieler die in einer Straßengang sind, spielen Menschen ohne viele Manieren und einem draufgängerischen Verhalten.
Kartelle: Spieler, die in einem Kartell sind, spielen gepflegte Menschen die sehr viele Manieren haben und nur den wirtschaftlichen Erfolg und den höchsten Gewinn im kriminellen Wesen im Sinn haben.
Rocker: Spieler, die in einem Rockerclub sind spielen harte, abtrünnige Männer oder Frauen die eine Vorliebe zu alten Fahrzeugen oder schönen Bikes haben.
Mafia: Spieler, in einer Mafia spielen kaltblütige Menschen, die ihr Leben einer kriminellen Untergrundorganisation gewidmet haben und nur die eigene Familie und deren Wohl im Sinn haben.
§5.1 Allgemein
Eine Bad Fraktionen darf AKTUELL nur 15 Mitglieder haben und mit 10 Leute agieren.
Sobald eine Bad Fraktionen ihren “Stempel” erhält, hat sie einen 3 Tägigen Aufbauschutz. In dieser Zeit darf die Fraktionen keine Schussgefechte gegen andere Fraktionen führen.
Das Angreifen oder Provozieren einer Bad Fraktion mit einem Aufbauschutz ist ebenfalls verboten.
Sollten Spieler das Hauptquartier der Fraktion ohne Erlaubnis betreten, so darf ohne Schussankündigung und ohne Reaktionszeit geschossen werden. Ausnahmen sind aktive RP-Situationen (bspw. Verfolgungsjagd). In diesem Fall darf das Hauptquartier als Schusscall nicht missbraucht werden.
Das Ausnutzen von Interieuren zum eigenen Spielvorteil ist verboten (z.B. nutzen von Teleporter, Keller usw.).
Es ist strengstens Untersagt zwischen zwei Bad Fraktionen zu “hoppen”, um diese zu unterstützen.
Eine Bad Fraktion muss klar erkennbar sein (z.B. Kleidung).
Es muss auch erkennbar sein, dass die Personen gemeinsam agieren (z.B. bei einem Bankraub).
Spieler (egal ob Zivi oder Frak) dürfen keine Waffen der Pol/Zoll besitzen oder abnehmen. Ausnahme sind Kommunikationsmittel, Waffenmagazine, Schutzwesten, medizinische Ausrüstung.
Bündnisse innerhalb der Bad Fraktionen sind gestattet, allerdings dürfen diese aktuell mit maximal 10 Personen gegen die Polizei agieren. Ein agieren ohne Bündnis mit anderen Fraktion unabhängig der Anzahl der agierenden Personen ist verboten.
§5.2 Eine Untergruppierung (UG) gründen
Eine UG ist unabhängig von der Hauptfraktion und hat demnach zu handeln.
Eine UG darf nicht die gleiche Kleidung wie die Hauptfraktion tragen.
Ebenfalls dürfen sie nicht das selbe Anwesen nutzen.
§5.3 Blood In
Jede Bad Fraktion muss ihre Spieler durch einen Blood In in die Fraktion aufnehmen. Dies setzt ein angemessenes RP Ritual der jeweiligen Gang, Mafia, des Clubs oder des Kartells voraus. Ein Blood In darf frühestens nach 7 Tagen nach dem letzten Blood Out der betroffenen Person erfolgen.
§5.4 Blood Outs
Der Spieler muss vorher darauf hingewiesen werden das es sich um ein Blood Out handelt. Gegebenenfalls können so trotzdem RP Stränge erhalten bleiben.
Soft Blood Out:
Ein Spieler wird aus einer Bad Fraktion entfernt und kann sich sein eigenes Leben für eine Summe x freikaufen. Diese Summe muss in der Leaderschaft besprochen werden.
Hard Blood Out:
Spieler, die einen Hard Blood Out erhalten, müssen sämtliche RP-Stränge seit dem Blood In vergessen.
Die Erinnerung kann und darf unter keinen Umständen durch Nacherzählungen, Nummern im Handy etc. wiederhergestellt werden.
Kein medizinisches Personal ist dazu berechtigt, Personen zu verarzten oder gegebenenfalls zu reanimieren die ein Hard Blood Out einer Fraktion erhalten haben. Ein Blood-Out darf ab 7 Tagen nach Verlassen der Fraktion nicht mehr durchgeführt werden.
§5.5 Base Raid
Ein Base Raid darf nur alle 48h mit einem RP Hintergrund und als offizielle Fraktion durchgeführt werden.
§5.6 Routen
Jede Fraktion darf maximal eine Illegale Route besitzen, diese Route kann von jeder anderen Bad-Fraktion erobert werden. Sobald eine Eroberung Erfolgreich durchgeführt wurde, darf diese erst
nach 3 Tagen erneut angegriffen werden.
§5.7 Kriegserklärungen
Um eine Kriegserklärung aussprechen zu können, muss dies vorher mit der Frakverwaltung abgeklärt werden.
Es bedarf zuvor eingehende Gespräche zwischen Fraktionen mit vernünftigen und erfüllbaren Forderungen.
§5.8 Hinrichtungen
Eine Hinrichtung darf nach Absprach mit dem High Team durchgeführt werden.
Voraussetzungen für eine Hinrichtung:
– Der RP Strang muss eindeutig nachvollziehbar sein und muss gute Gründe beinhalten
– Der Spieler darf kein Leader einer Fraktion sein
– Die Hinrichtung darf nur unter Beaufsichtigung durchgeführt werden
Nach der Hinrichtung muss der Spieler in den Support kommen und seinen Char löschen lassen.
– Folgender Grund wäre akzeptabel: schwerer Verrat der Familie (snitchen)
Jeder Fall wird individuell bearbeitet, das Team behält sich das Recht vor, bei nicht vorhandenem RP-Hintergrund
auch einen Antrag abzulehnen.
§5.9 Fahrzeuge
Eine Bad Fraktion darf immer nur einen Fraktions Helikopter gleichzeitig verwenden.
Allgemeine Fraktion Regelungen
§6. Bündnisse unter Bad Fraktionen
Bündnisse müssen bei der Fraktionsverwaltung angemeldet und genehmigt werden!
Man darf nur mit einer Fraktion ein Bündnis haben. Die Dauer eines Bündnisses beträgt 2 Wochen.
Bündnisse innerhalb Bad Fraktionen sind gestattet, allerdings dürfen maximal zwei Bad Fraktionen in einem Krieg zusammen gegen eine andere agieren.
Dabei ist zu beachten, dass die agierenden Personen beider Bad Fraktionen die maximale Anzahl von 10 Personen nicht überschreiten.
§7. Drittpartei
Nur neutrale/ staatliche oder verbündete Fraktionen (§6. Bündnisse unter Bad Fraktionen) dürfen zusammen agieren oder in vorhandene Konflikte/ RP-Stränge eingreifen.
§8. Inoffizielle Gruppierungen *geändert*
Spieler, die in keiner offiziellen Fraktion (bzw. keinen offiziellen “Stempel” haben) sind, dürfen mit maximal 7 Spieler agieren (z.B. Banküberfall).
Auch inoffizielle Gruppen dürfen Geiseln nehmen und austauschen.
Es muss auch erkennbar sein, dass die Personen gemeinsam agieren (z.B. bei einem Bankraub).
Das Imitieren einer offiziellen Fraktion ist verboten. Dazu gehört unter anderem das Auftreten mit mehreren Personen in einem gleichfarbigen Outfit oder fahren in einer Kolonne mit mehreren gleich lackierten Fahrzeugen.
§9. Schutzgeld
Schutzgeld darf nur wöchentlich abgeholt werden.
Wöchentlich dürfen 50 000€ verlangt werden. Sollte diese Forderung nicht beglichen werden, dürfen jede Woche 50 000€ addiert werden.
Schutzgeld darf nur von denen gefordert werden, die ein laufendes Geschäft betreiben (bspw. illegale Werkstatt, Cafés, Bars, etc.).
§9.1 Forderungen
Forderungen (an Bad Fraktionen) dürfen individuell gestalten werden, um ein friedliches Miteinander unter den Bad Fraktionen zu gewährleisten.
Dabei muss eine angemessene Verhältnismäßigkeit gegeben sein, die durch ein RP-Strang gerechtfertigt ist.
§10. Interaktionen von Staatsbehörden
Das grundlose Durchsuchen von Personen oder Fahrzeugen ist verboten.
Eine Durchsuchung ist nicht grundlos, wenn Sie dem Gesetzbuch (IC) entspricht.
Sollte die Bundespolizei eine Personenkontrolle durchführen wollen, darf dann nur das Fahrzeug kontrolliert werden, wenn Illegale Gegenstände an der Person entdeckt werden.
Razzien gegen eine Bad Fraktion dürfen immer nur mit einem ausführlichen RP Hintergrund durchgeführt werden.
Eine Razzia bei einer Bad Fraktion darf nur dann durchgeführt werden, wenn die letzte Razzia gegen die Bad Fraktion mindestens 48 Stunden her ist.
§11. Korruption
Korruption ist nur bis zu einem gewissen Grad erlaubt.
Dies bedeutet, dass die Weitergabe von Items (u.a. Schutzwesten, Medikits, etc. | dazu zählen KEINE WAFFEN) gestattet ist.
Folgendes ist strengstens untersagt:
– Die Weitergabe von Dienstwaffen. Dazu zählt auch das Einlagern von Dienstwaffen in das private Lager.
– Weitergabe von Dienstfahrzeugen
– Die Leitungsebene einer Behörde oder einer neutralen Fraktion dürfen nicht korrupt sein
Sollte die Korruption ein hohes Ausmaß annehmen, so nimmt sich das Server-Team das Recht vor dies situationsabhängig zu unterbinden und ggf. zu bestrafen.
Unter Korruption versteht man nicht, einen Spieler kein Bußgeld o.Ä. zu erteilen
§12. Frak-Warn
Wenn eine Fraktion einen Regelbruch begeht, bekommt diese einen Frak-Warn. Der Frak-Warn dauert 4 Wochen an. In der Zeit sollte die Fraktion keinen weiteren Regelbruch gehen!
§0 Vorwort zur Regelung für den Arbeitswechsel bei neutralen Fraktionen
Grundsätzlich gilt eine amtliche Kündigungsbearbeitungszeit für jede neutrale Fraktion von 7 Tagen. Diese beginnt nach Beendigung der Arbeit und vorgenommener Freistellung (Entlassung aus dem Job). Bei staatlichen Einrichtungen können diese 7 Tage durch ein Empfehlungsschreiben durch die Leitung der jeweiligen Fraktion verkürzt werden.
1. ADAC
§1.1 Allgemein
Neutrale Fraktionen haben keine maximale Anzahl an Spielern, die an einer aktiven oder passiven RP Situation teilnehmen dürfen.
Ein Mitarbeiter darf nicht das Tuning/Reparieren aufgrund eines persönlichen Disput verweigern.
Das offene Tragen von Waffen/Maskierung o.Ä. kann vom ADAC mit einem 24h Hausverbot bestraft werden.
§1.2 Unantastbarkeit
Solang ein Mitarbeiter IM DIENST ist, darf dieser nicht vorsätzlich angegriffen, verletzt oder entführt werden.
Sollte ein Mitarbeiter IM DIENST aber eine Behandlung verweigern oder Aggressionen gegenüber andere Spieler ausweisen (auch verbal), verfällt die Unantastbarkeit.
§1.3 Ausnutzen der Unantastbarkeit
Das Ausnutzen der eigenen Unantastbarkeit, um einem oder mehreren anderen Spielern zu schaden, ist zu jedem Zeitpunkt verboten und führt in jedem Fall mindestens zu einem Ban.
2. DRK/ Medics o.ä
§2.1 Allgemein
Neutrale Fraktionen haben keine maximale Anzahl an Spielern, die an einer aktiven oder passiven RP Situation teilnehmen dürfen.
Ein Mitarbeiter darf nicht das Tuning/Reparieren aufgrund eines persönlichen Disput verweigern.
Das offene Tragen von Waffen/Maskierung o.Ä. kann vom DRK mit einem 24h Hausverbot bestraft werden.
§2.2 Unantastbarkeit
Solang ein Mitarbeiter IM DIENST ist, darf dieser nicht vorsätzlich angegriffen oder verletzt werden.
Sollte ein Mitarbeiter IM DIENST aber eine Behandlung verweigern oder Aggressionen gegenüber andere Spieler ausweisen (auch verbal), verfällt die Unantastbarkeit.
Das DRK (Medics) ist dauerhaft von dieser Regel betroffen. Dieses darf weder IM DIENST noch AUßERHALB DES DIENSTES bedroht oder erpresst werden.
Ist es nicht sofort ersichtlich, dass es sich um ein Medic handelt, so hat dieser dies am Anfang einer RP-Situation zu erwähnen und ggf. zu beweisen. Ohne diesen Hinweis wird die Immunität ebenfalls hinfällig.
§2.3 Ausnutzen der Unantastbarkeit
Das Ausnutzen der eigenen Unantastbarkeit, um einem oder mehreren anderen Spielern zu schaden, ist zu jedem Zeitpunkt verboten und führt in jedem Fall mindestens zu einem Ban.
3. Bundespolizei/ Bundesamt für Justiz o.ä
§3.1 Allgemein
Neutrale Fraktionen haben keine maximale Anzahl an Spielern, die an einer aktiven oder passiven RP Situation teilnehmen dürfen.
Ein Beamter darf nicht das Aufnehmen von Anzeigen aufgrund eines persönlichen Disput verweigern.
Das offene Tragen von Waffen/Maskierung o.Ä. kann und wird von der Polizei geahndet werden.
Außerdem darf die Polizei Spieler von Plätzen verweisen solang ein RP Grund vorliegt.
§3.2 Unantastbarkeit
Die Bundespolizei/Justiz ist von der Unantastbarkeit befreit (weiß gekleidete Beamte und das Copnet-System sind davon wiederum ausgenommen). Dennoch muss ein RP-Hintergrund vorliegen.
Weiß gekleidete Beamte oder die Leitungen der Justiz dürfen nicht vorsätzlich angegriffen oder verletzt werden.
Sollten weiß gekleidete Beamte oder die Leitungen der Justiz aber eine Behandlung verweigern (bspw. das Aufnehmen einer Anzeige) oder Aggressionen gegenüber andere Spieler ausweisen (auch verbal), verfällt die Unantastbarkeit.
§3.3 Ausnutzen der Unantastbarkeit
Das Ausnutzen der eigenen Unantastbarkeit, um andere Spielern zu schaden, ist zu jedem Zeitpunkt verboten und führt zu einem 14-tägigen Ban. Hierzu zählen keine Situationen, in denen ein Spieler einen Bad Cop spielt.
Es ist verboten absichtlich Spieler zu provozieren damit diese Aggressionen gegenüber der Bundespolizei o.Ä. tätigen.
Das grundlose provozieren / "baiten" der Polizei ist verboten.
4. Feuerwehr
§4.1 Allgemein
Neutrale Fraktionen haben keine maximale Anzahl an Spielern, die an einer aktiven oder passiven RP Situation teilnehmen dürfen.
Ein Mitarbeiter darf nicht die Behandlung aufgrund eines persönlichen Disput verweigern.
Das offene Tragen von Waffen/Maskierung o.Ä. kann von der Feuerwehr mit einem 24h Hausverbot bestraft werden.
§4.2 Unantastbarkeit
Solang ein Mitarbeiter IM DIENST ist, darf dieser nicht vorsätzlich angegriffen oder verletzt werden.
Sollte ein Mitarbeiter IM DIENST aber eine Behandlung verweigern oder Aggressionen gegenüber andere Spieler ausweisen (auch verbal), verfällt die Unantastbarkeit.
§4.3 Ausnutzen der Unantastbarkeit
Das Ausnutzen der eigenen Unantastbarkeit, um andere Spielern zu schaden, ist zu jedem Zeitpunkt verboten und führt zu einem 14-tägigen Ban.
5. Bad Fraktion
Erklärung
Straßengangs: Spieler die in einer Straßengang sind, spielen Menschen ohne viele Manieren und einem draufgängerischen Verhalten.
Kartelle: Spieler, die in einem Kartell sind, spielen gepflegte Menschen die sehr viele Manieren haben und nur den wirtschaftlichen Erfolg und den höchsten Gewinn im kriminellen Wesen im Sinn haben.
Rocker: Spieler, die in einem Rockerclub sind spielen harte, abtrünnige Männer oder Frauen die eine Vorliebe zu alten Fahrzeugen oder schönen Bikes haben.
Mafia: Spieler, in einer Mafia spielen kaltblütige Menschen, die ihr Leben einer kriminellen Untergrundorganisation gewidmet haben und nur die eigene Familie und deren Wohl im Sinn haben.
§5.1 Allgemein
Eine Bad Fraktionen darf AKTUELL nur 15 Mitglieder haben und mit 10 Leute agieren.
Sobald eine Bad Fraktionen ihren “Stempel” erhält, hat sie einen 3 Tägigen Aufbauschutz. In dieser Zeit darf die Fraktionen keine Schussgefechte gegen andere Fraktionen führen.
Das Angreifen oder Provozieren einer Bad Fraktion mit einem Aufbauschutz ist ebenfalls verboten.
Sollten Spieler das Hauptquartier der Fraktion ohne Erlaubnis betreten, so darf ohne Schussankündigung und ohne Reaktionszeit geschossen werden. Ausnahmen sind aktive RP-Situationen (bspw. Verfolgungsjagd). In diesem Fall darf das Hauptquartier als Schusscall nicht missbraucht werden.
Das Ausnutzen von Interieuren zum eigenen Spielvorteil ist verboten (z.B. nutzen von Teleporter, Keller usw.).
Es ist strengstens Untersagt zwischen zwei Bad Fraktionen zu “hoppen”, um diese zu unterstützen.
Eine Bad Fraktion muss klar erkennbar sein (z.B. Kleidung).
Es muss auch erkennbar sein, dass die Personen gemeinsam agieren (z.B. bei einem Bankraub).
Spieler (egal ob Zivi oder Frak) dürfen keine Waffen der Pol/Zoll besitzen oder abnehmen. Ausnahme sind Kommunikationsmittel, Waffenmagazine, Schutzwesten, medizinische Ausrüstung.
Bündnisse innerhalb der Bad Fraktionen sind gestattet, allerdings dürfen diese aktuell mit maximal 10 Personen gegen die Polizei agieren. Ein agieren ohne Bündnis mit anderen Fraktion unabhängig der Anzahl der agierenden Personen ist verboten.
§5.2 Eine Untergruppierung (UG) gründen
Eine UG ist unabhängig von der Hauptfraktion und hat demnach zu handeln.
Eine UG darf nicht die gleiche Kleidung wie die Hauptfraktion tragen.
Ebenfalls dürfen sie nicht das selbe Anwesen nutzen.
§5.3 Blood In
Jede Bad Fraktion muss ihre Spieler durch einen Blood In in die Fraktion aufnehmen. Dies setzt ein angemessenes RP Ritual der jeweiligen Gang, Mafia, des Clubs oder des Kartells voraus. Ein Blood In darf frühestens nach 7 Tagen nach dem letzten Blood Out der betroffenen Person erfolgen.
§5.4 Blood Outs
Der Spieler muss vorher darauf hingewiesen werden das es sich um ein Blood Out handelt. Gegebenenfalls können so trotzdem RP Stränge erhalten bleiben.
Soft Blood Out:
Ein Spieler wird aus einer Bad Fraktion entfernt und kann sich sein eigenes Leben für eine Summe x freikaufen. Diese Summe muss in der Leaderschaft besprochen werden.
Hard Blood Out:
Spieler, die einen Hard Blood Out erhalten, müssen sämtliche RP-Stränge seit dem Blood In vergessen.
Die Erinnerung kann und darf unter keinen Umständen durch Nacherzählungen, Nummern im Handy etc. wiederhergestellt werden.
Kein medizinisches Personal ist dazu berechtigt, Personen zu verarzten oder gegebenenfalls zu reanimieren die ein Hard Blood Out einer Fraktion erhalten haben. Ein Blood-Out darf ab 7 Tagen nach Verlassen der Fraktion nicht mehr durchgeführt werden.
§5.5 Base Raid
Ein Base Raid darf nur alle 48h mit einem RP Hintergrund und als offizielle Fraktion durchgeführt werden.
§5.6 Routen
Jede Fraktion darf maximal eine Illegale Route besitzen, diese Route kann von jeder anderen Bad-Fraktion erobert werden. Sobald eine Eroberung Erfolgreich durchgeführt wurde, darf diese erst
nach 3 Tagen erneut angegriffen werden.
§5.7 Kriegserklärungen
Um eine Kriegserklärung aussprechen zu können, muss dies vorher mit der Frakverwaltung abgeklärt werden.
Es bedarf zuvor eingehende Gespräche zwischen Fraktionen mit vernünftigen und erfüllbaren Forderungen.
§5.8 Hinrichtungen
Eine Hinrichtung darf nach Absprach mit dem High Team durchgeführt werden.
Voraussetzungen für eine Hinrichtung:
– Der RP Strang muss eindeutig nachvollziehbar sein und muss gute Gründe beinhalten
– Der Spieler darf kein Leader einer Fraktion sein
– Die Hinrichtung darf nur unter Beaufsichtigung durchgeführt werden
Nach der Hinrichtung muss der Spieler in den Support kommen und seinen Char löschen lassen.
– Folgender Grund wäre akzeptabel: schwerer Verrat der Familie (snitchen)
Jeder Fall wird individuell bearbeitet, das Team behält sich das Recht vor, bei nicht vorhandenem RP-Hintergrund
auch einen Antrag abzulehnen.
§5.9 Fahrzeuge
Eine Bad Fraktion darf immer nur einen Fraktions Helikopter gleichzeitig verwenden.
Allgemeine Fraktion Regelungen
§6. Bündnisse unter Bad Fraktionen
Bündnisse müssen bei der Fraktionsverwaltung angemeldet und genehmigt werden!
Man darf nur mit einer Fraktion ein Bündnis haben. Die Dauer eines Bündnisses beträgt 2 Wochen.
Bündnisse innerhalb Bad Fraktionen sind gestattet, allerdings dürfen maximal zwei Bad Fraktionen in einem Krieg zusammen gegen eine andere agieren.
Dabei ist zu beachten, dass die agierenden Personen beider Bad Fraktionen die maximale Anzahl von 10 Personen nicht überschreiten.
§7. Drittpartei
Nur neutrale/ staatliche oder verbündete Fraktionen (§6. Bündnisse unter Bad Fraktionen) dürfen zusammen agieren oder in vorhandene Konflikte/ RP-Stränge eingreifen.
§8. Inoffizielle Gruppierungen *geändert*
Spieler, die in keiner offiziellen Fraktion (bzw. keinen offiziellen “Stempel” haben) sind, dürfen mit maximal 7 Spieler agieren (z.B. Banküberfall).
Auch inoffizielle Gruppen dürfen Geiseln nehmen und austauschen.
Es muss auch erkennbar sein, dass die Personen gemeinsam agieren (z.B. bei einem Bankraub).
Das Imitieren einer offiziellen Fraktion ist verboten. Dazu gehört unter anderem das Auftreten mit mehreren Personen in einem gleichfarbigen Outfit oder fahren in einer Kolonne mit mehreren gleich lackierten Fahrzeugen.
§9. Schutzgeld
Schutzgeld darf nur wöchentlich abgeholt werden.
Wöchentlich dürfen 50 000€ verlangt werden. Sollte diese Forderung nicht beglichen werden, dürfen jede Woche 50 000€ addiert werden.
Schutzgeld darf nur von denen gefordert werden, die ein laufendes Geschäft betreiben (bspw. illegale Werkstatt, Cafés, Bars, etc.).
§9.1 Forderungen
Forderungen (an Bad Fraktionen) dürfen individuell gestalten werden, um ein friedliches Miteinander unter den Bad Fraktionen zu gewährleisten.
Dabei muss eine angemessene Verhältnismäßigkeit gegeben sein, die durch ein RP-Strang gerechtfertigt ist.
§10. Interaktionen von Staatsbehörden
Das grundlose Durchsuchen von Personen oder Fahrzeugen ist verboten.
Eine Durchsuchung ist nicht grundlos, wenn Sie dem Gesetzbuch (IC) entspricht.
Sollte die Bundespolizei eine Personenkontrolle durchführen wollen, darf dann nur das Fahrzeug kontrolliert werden, wenn Illegale Gegenstände an der Person entdeckt werden.
Razzien gegen eine Bad Fraktion dürfen immer nur mit einem ausführlichen RP Hintergrund durchgeführt werden.
Eine Razzia bei einer Bad Fraktion darf nur dann durchgeführt werden, wenn die letzte Razzia gegen die Bad Fraktion mindestens 48 Stunden her ist.
§11. Korruption
Korruption ist nur bis zu einem gewissen Grad erlaubt.
Dies bedeutet, dass die Weitergabe von Items (u.a. Schutzwesten, Medikits, etc. | dazu zählen KEINE WAFFEN) gestattet ist.
Folgendes ist strengstens untersagt:
– Die Weitergabe von Dienstwaffen. Dazu zählt auch das Einlagern von Dienstwaffen in das private Lager.
– Weitergabe von Dienstfahrzeugen
– Die Leitungsebene einer Behörde oder einer neutralen Fraktion dürfen nicht korrupt sein
Sollte die Korruption ein hohes Ausmaß annehmen, so nimmt sich das Server-Team das Recht vor dies situationsabhängig zu unterbinden und ggf. zu bestrafen.
Unter Korruption versteht man nicht, einen Spieler kein Bußgeld o.Ä. zu erteilen
§12. Frak-Warn
Wenn eine Fraktion einen Regelbruch begeht, bekommt diese einen Frak-Warn. Der Frak-Warn dauert 4 Wochen an. In der Zeit sollte die Fraktion keinen weiteren Regelbruch gehen!